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Mietpreisbremse

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Richtwert

Das Thema leistbares Wohnen steht in Österreich weiterhin im Fokus der Politik. Die Mietpreisbremse und das Richtwertmietrecht sind zentrale Instrumente, um Mieterinnen und Mieter vor übermäßigen Mietsteigerungen zu schützen und gleichzeitig klare Rahmenbedingungen für Vermieter zu schaffen.

Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Regelung, die 2025 mit dem 4. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz (4. MILG) weiter verschärft wurde. Sie begrenzt die Höhe der zulässigen jährlichen Mietanpassungen für Mietwohnungen, die unter das Mietrechtsgesetz (MRG) fallen.

Für die Jahre 2026 und 2027 ist eine Erhöhung der gesetzlichen Mietpreisobergrenzen für Richtwert- und Kategoriemieten die dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetz unterliegen von ein bzw. zwei Prozent erlaubt.

Richtwert

Der Richtwertmietzins ist im Mietrechtsgesetz (MRG) eine gesetzliche Obergrenze für den Hauptmietzins von Altbauwohnungen in Österreich. Er wird für sogenannte „mietrechtliche Normwohnungen“ festgelegt.

Der Richtwert wird für jedes Bundesland separat bestimmt und alle zwei Jahre an die Inflation angepasst. Neben dem Grundrichtwert sind Zuschläge und Abschläge möglich, abhängig von der Ausstattung, dem Zustand und der Lage der Wohnung im Gebäude.

Zum Beispiel beträgt der Richtwertmietzins in Wien seit April 2023 6,67 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche. Diese Werte sind für die Berechnung des zulässigen Hauptmietzinses maßgeblich und werden durch das Justizministerium veröffentlicht.

Gerne unterstütze ich Sie bei dem komplexen Thema Mietpreisobergrenzen und Richtwertmiete.

Als erfahrener Immobilienmakler kenne ich die aktuellen gesetzlichen Regelungen der Mietpreisbremse in Österreich genau und berate Vermieter individuell und praxisnah. Ich helfe Ihnen, die zulässigen Mietpreise korrekt zu berechnen, Fristen und Anpassungsmöglichkeiten richtig einzuhalten und bei Vertragsgestaltungen rechtssicher zu agieren. So vermeiden Sie unnötige Rechtsstreitigkeiten und schützen Ihre Vermietung langfristig.

Vertrauen Sie auf meine kompetente Beratung zu Mietpreisobergrenzen und Richtwertmiete – damit Ihre Immobilienvermietung rechtlich sicher und wirtschaftlich erfolgreich bleibt. Kontaktieren Sie mich gern für eine persönliche Beratung!

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