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Kündigung

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kündigung von Mietverträgen in Österreich sind vor allem durch das Mietrechtsgesetz (MRG) und das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) geprägt. Welches Gesetz Anwendung findet, hängt maßgeblich vom Mietobjekt und dem Vertragstyp ab und beeinflusst die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter.

Kündigung

Das Mietrechtsgesetz legt strenge Regeln zum Mieterschutz fest, insbesondere zu Kündigungsschutz, Mietzinsbegrenzung und Betriebskostenabrechnung. Vermieter unterliegen hier umfangreichen Pflichten, und Kündigungen von unbefristeten Mietverträgen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam.

Für Mietverhältnisse, die nicht vom MRG erfasst werden – beispielsweise Gebäude mit maximal zwei Wohneinheitengilt das ABGB. Dort sind die Regelungen weniger streng: Mietverträge können freier gestaltet und auch die Kündigungsmodalitäten flexibler gehandhabt werden. Der Kündigungsschutz ist weniger ausgeprägt, und Miete sowie Vertragsdauer können mehrheitlich individuell vereinbart werden.

Ich berate Vermieter:innen gerne fachkundig zu allen mietrechtlichen Themen, insbesondere rund um den Mietvertrag, Kündigung und die jeweiligen gesetzlichen Regelungen nach MRG und ABGB. Mit meiner Unterstützung können Vermieter rechtssicher handeln, Fallstricke vermeiden und eine erfolgreiche Vermietung sicherstellen. Lassen Sie sich kompetent begleiten – ich stehe Ihnen mit Erfahrung und Wissen zur Seite.

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