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Steuerfragen

Erfahren Sie, wann beim Immobilienverkauf Steuern anfallen, welche Ausnahmen es gibt und wie Sie Ihre steuerliche Lage bestmöglich einschätzen können.

Immobilienertragsteuer (ImmoESt): Diese Steuer fällt auf den Gewinn aus dem Verkauf an und beträgt in der Regel 30%. Dabei wird zwischen "Neuvermögen" (ab 2002 erworbene Immobilien) und "Altvermögen" unterschieden, wobei für letztere oft ein Pauschalbetrag von 4,2% des Verkaufserlöses angewendet wird. Es gibt davon jedoch zwei Ausnahmen, die von der Steuerpflicht befreien.

Liebhaberei 

ImmoEst

Hierbei handelt es sich um eine steuerliche Bewertung von Tätigkeiten, die keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen. Ist der Verkauf der Immobilie als Liebhaberei anzusehen, kann dies Einfluss auf die Steuerpflicht haben, da Verluste nicht anerkannt werden.

Umsatzsteuer

Option auf Umsatzsteuer: In gewissen Fällen kann beim Verkauf auf die Umsatzsteuer (USt) optiert werden, insbesondere bei gewerblichen Verkäufen oder Neubauten. Diese Option beeinflusst die steuerliche Behandlung und kann Vor- bzw. Nachteile mit sich bringen, die individuell geprüft werden sollten.

Weitere Steuern

Neben der ImmoESt sollten auch Grunderwerbsteuer, mögliche Freibeträge (z.B. bei Eigennutzung), sowie individuelle steuerliche Besonderheiten berücksichtigt werden. Eine sorgfältige Dokumentation und Beratung hilft, unerwartete Steuerlasten zu vermeiden und den Verkauf steuerlich optimal zu gestalten.

Gerne berate ich Sie umfassend zu allen wichtigen steuerlichen Aspekten beim Immobilienverkauf. Von der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) über die Option auf Umsatzsteuer bis hin zu Themen wie Liebhaberei – ich unterstütze Eigentümer dabei, ihre steuerliche Situation optimal einzuschätzen und den Verkauf steuerlich effizient zu gestalten. Sprechen Sie mich einfach an für eine individuelle Beratung.

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