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Vertragsabschluss 

Erfahren Sie, wie der Verkaufsprozess abläuft – vom Kaufvertrag über den Notartermin bis zur Schlüsselübergabe

Kaufvertrag

Beim Immobilienverkauf spielt die Erstellung des Kaufvertrags eine zentrale Rolle. Sowohl Notare als auch spezialisierte Rechtsanwälte können als Vertragserrichter fungieren.

Der Notar ist dabei zur Neutralität verpflichtet und sorgt für die rechtliche Absicherung beider Parteien. Er beglaubigt die Unterschriften und übernimmt wichtige hoheitliche Aufgaben, wie die Eintragung im Grundbuch. Ein Rechtsanwalt hingegen vertritt die Interessen seines Mandanten und kann den Vertrag individuell auf dessen Bedürfnisse anpassen. Besonders bei komplexeren Fällen oder wenn besondere Regelungen benötigt werden, ist die Beratung durch einen spezialisierten Anwalt sinnvoll.

Übergabe

Nach Abschluss des Kaufvertrags folgt die Übergabe der Immobilie an den neuen Eigentümer. Dieser Schritt sollte sorgfältig geplant und meist mit einem Übergabeprotokoll dokumentiert werden. Dabei werden der Zustand der Immobilie, bestehende Mängel, Zählerstände von Strom, Wasser und Gas sowie die übergebenen Schlüssel genau festgehalten.

Wichtig ist es, dem Käufer alle relevanten Unterlagen, wie Bedienungsanleitungen, Garantie- und Wartungsunterlagen, auszuhändigen. So schaffen beide Seiten Klarheit und verhindern spätere Missverständnisse. Die Übergabe erfolgt in der Regel erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung, um den Verkäufer zu schützen. Mit einer sorgfältigen Dokumentation wird der finale Schritt des Verkaufs sicher und transparent abgeschlossen.

Grundbuch  

Nach Unterzeichnung des Kaufvertrags veranlasst der zuständige Notar oder Rechtsanwalt die Einreichung eines Grundbuchsgesuchs beim zuständigen Bezirksgericht. Dieses Gesuch enthält alle relevanten Informationen zur Liegenschaft und den Parteien. Vor der Einverleibung muss meist die Lastenfreistellung erfolgen, das heißt, bestehende Pfandrechte oder Hypotheken werden gelöscht oder übernommen.

Weiterhin ist die Zahlung der Grunderwerbsteuer Voraussetzung für die Eintragung. Nach Prüfung und Vollständigkeit der Unterlagen trägt das Grundbuchgericht das Eigentumsrecht des neuen Eigentümers in das Grundbuch ein. Die Einverleibung ist der offizielle Rechtsakt, der den Eigentumsübergang rechtsgültig macht. Sobald dies erfolgt ist, gilt der Käufer als rechtmäßiger Eigentümer der Immobilie und kann die Übergabe vornehmen.

Die Bearbeitungsdauer beim Grundbuchgericht kann mehrere Wochen betragen.

Kosten

In Österreich fallen für die Vertragserstellung und die Grundbucheintragung beim Immobilienverkauf Notar- und Grundbuchkosten an. Die Notarkosten für die Beurkundung des Kaufvertrags und die damit verbundenen Leistungen liegen in der Regel zwischen 1 und 3% des Kaufpreises, je nach Umfang der Tätigkeiten des Notars.

Zusätzlich berechnet das Grundbuchamt für die Eintragung des Eigentums ins Grundbuch eine Gebühr von etwa 1,1% des Kaufpreises. Falls eine Hypothek eingetragen oder gelöscht wird, kommen weitere Grundbuchgebühren hinzu.

Üblicherweise trägt der Käufer diese Kosten, es kann jedoch individuell vereinbart werden. Ein Erstgespräch beim Notar, um die genauen Kosten zu klären, ist in der Regel kostenlos. So sind Sie bestens über alle anfallenden Kosten informiert und können diese sicher in Ihre Planung einbeziehen.

Als Immobilienmakler unterstütze ich Sie professionell und zuverlässig beim Verkaufsabschluss Ihrer Immobilie. Ich begleite Sie durch alle wichtigen Schritte – von der Vorbereitung und Organisation bis hin zur Abstimmung mit Notar und Käufer. So stelle ich sicher, dass der Vertragsabschluss reibungslos verläuft und alle rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte optimal berücksichtigt werden. Auch nach dem Abschluss stehe ich Ihnen beratend zur Seite, damit Sie Ihre Immobilie sorgenfrei übergeben können.

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