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Courtage

In Österreich ist die Maklercourtage (Provision) streng gesetzlich durch die Immobilienmaklerverordnung (IMV) geregelt. Als Ihr Immobilientreuhänder sorge ich für absolute Transparenz und die Einhaltung der gesetzlichen Höchstsätze.

Maklerprovision in Österreich: Die gesetzlichen Höchstsätze

Die Höhe der Courtage ist in Österreich kein Zufallsprodukt, sondern nach oben hin gedeckelt. Die Sätze unterscheiden sich je nach Geschäftsfall (Kauf oder Miete) und Objektwert.

Beim Kauf oder Verkauf von Liegenschaften (Häusern, Wohnungen, Grundstücken) richtet sich die Provision nach dem Kaufpreis.

Vermietung von Wohnimmobilien (Das Bestellerprinzip)

Seit dem 1. Juli 2023 gilt in Österreich bei der Wohnungsmiete das Erstauftraggeber-Prinzip (Bestellerprinzip). Das bedeutet:

  • Wer bestellt, bezahlt: In der Regel beauftragt der Vermieter den Makler. In diesem Fall zahlt nur der Vermieter die Provision.

  • Mieterprovision nur in Ausnahmen: Ein Mieter muss nur dann eine Provision zahlen, wenn er den Makler als Erster aktiv mit einer Suche beauftragt hat und dieser ihm eine Wohnung vermittelt, die noch nicht vom Makler inseriert oder öffentlich beworben wurde.

Höchstbeträge bei Wohnungsmiete (falls provisionspflichtig):

  • Befristete Verträge (bis 3 Jahre): Maximal 1 Bruttomonatsmiete (BMM) zzgl. USt.

  • Unbefristete oder Verträge über 3 Jahre: Maximal 2 Bruttomonatsmieten (BMM) zzgl. USt.

Vermittlung von Geschäftsräumen (Büros, Ladenlokale)

Für gewerbliche Objekte gilt das Bestellerprinzip nicht. Hier bleibt die Provision zwischen Mieter und Vermieter aufteilbar.

  • Unbefristet oder ab 3 Jahren Laufzeit: Bis zu 3 Bruttomonatsmieten (BMM) zzgl. USt.

  • Befristung zwischen 2 und 3 Jahren: Bis zu 2 Bruttomonatsmieten (BMM) zzgl. USt.

  • Befristung zwischen bis zu 2 Jahren: 1 Bruttomonatsmiete (BMM) zzgl. USt.

Die gesetzlichen Sätze sind Höchstgrenzen. Als Ihr Partner achte ich nicht nur auf die rechtlich korrekte Abrechnung, sondern vor allem auf die Leistungsqualität, die hinter der Courtage steht. Eine professionelle Marktwertanalyse, rechtssichere Verträge und eine reibungslose Übergabe sind Teil meines Standardrepertoires.

Haben Sie Fragen zur Provisionsabrechnung in Ihrem speziellen Fall? Gerne prüfe ich für Sie die Gegebenheiten oder erstelle Ihnen ein transparentes Angebot für Ihr Immobilienprojekt. Kontaktieren Sie mich einfach!

Ihre Maklercourtage ist bei mir Chefsache

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