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Draufsicht
In der Architektur und Immobilienwirtschaft ist die Draufsicht (auch Grundriss oder Lageplan genannt) das fundamentale Werkzeug zur Darstellung eines Bauvorhabens. In Wien unterliegt die Erstellung dieser Pläne strengen Regeln, die vor allem in der Wiener Bauplanverordnung präzise definiert sind.
Die Draufsicht: Mehr als nur eine Skizze
Die Draufsicht ist eine zweidimensionale Darstellung eines Objekts von oben. In der Immobilienpraxis ist sie entscheidend für die Flächenberechnung, die Raumaufteilung und die Beurteilung der Bebaubarkeit eines Grundstücks.
Die Wiener Bauplanverordnung (BauPv)
Wer in Wien baut oder saniert, kommt an der Bauplanverordnung nicht vorbei. Sie schreibt vor, wie Pläne für die Baubehörde (MA 37) gestaltet sein müssen.
Maßstäblichkeit: Für die Draufsicht in Einreichplänen ist in der Regel ein Maßstab von 1:100 zwingend vorgeschrieben (bei Lageplänen meist 1:200 oder 1:500).
Farbgebung: Die Bauplanverordnung nutzt ein spezifisches Farbschema zur Kennzeichnung von Beständen und Änderungen:
Rot: Neu zu errichtende Bauteile.
Gelb: Abzubrechende Bauteile.
Grau/Schwarz: Bestehende Bauteile, die unverändert bleiben.
Inhaltliche Details: Eine normgerechte Draufsicht muss Raumbezeichnungen, lichte Raumhöhen, Fußbodenkonstruktionen und die exakte Lage von Fenstern und Türen enthalten.
Draufsicht im Lageplan (§ 4 BauPv)
Die Draufsicht auf das gesamte Grundstück ist der Kern des Lageplans. Hier müssen laut Wiener Bauordnung folgende Informationen ersichtlich sein:
Die Fluchtlinien (Grenzlinien, über die hinaus nicht gebaut werden darf).
Die genaue Position des Gebäudes auf dem Grundstück inklusive der Abstände zu den Nachbargrenzen.
Höhenkoten: Die Angabe der Geländehöhe und der Fußbodenhöhe über dem Wiener Nullpunkt.
Die Bedeutung für Eigentümer und Käufer
Die Draufsicht ist oft das erste Dokument, das über Erfolg oder Misserfolg eines Projekts entscheidet:
Nutzwertgutachten (Parifizierung): Bei Eigentumswohnungen ist die Draufsicht die Basis für die Berechnung der Anteile. Fehler im Plan führen hier zu langfristigen rechtlichen Problemen.
Dachbodenausbau: Gerade in Wien ist die Draufsicht auf die Dachebene entscheidend, um die Einhaltung der zulässigen Gebäudehöhe und der Schutzzonenbestimmungen nachzuweisen.
Barrierefreiheit: Die Draufsicht ermöglicht die Prüfung, ob Wendekreise für Rollstühle und Türbreiten den modernen Anforderungen entsprechen.
Die Interpretation von Plänen nach der Wiener Bauplanverordnung erfordert geschultes Personal. Ich unterstütze Sie dabei:
Plankontrolle: Ich prüfe, ob die vorliegenden Grundrisse mit dem tatsächlichen Bestand übereinstimmen (Konsensprüfung).
Flächenoptimierung: Gemeinsam mit Architekten analysiere ich die Draufsicht, um das Maximum an nutzbarer Fläche aus Ihrer Immobilie herauszuholen.
Planen Sie einen Umbau oder den Kauf einer Immobilie in Wien? Eine korrekte Draufsicht nach Bauplanverordnung ist Ihr Fundament. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, ob Ihre Pläne zukunftssicher sind.
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