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Dauerwohnrecht
Wer seine Immobilie absichern oder für die nächste Generation vorbereiten möchte, stößt schnell auf Begriffe wie Wohnrecht oder Fruchtgenuss. Doch Vorsicht: Nicht jedes Recht bietet dieselbe Flexibilität. Besonders beim Begriff „Dauerwohnrecht“ herrscht oft Klärungsbedarf, da er in Österreich rechtlich anders bewertet wird als bei unseren deutschen Nachbarn.
Das Wohnungsrecht nach österreichischem Recht (§ 521 ABGB)
Das klassische Wohnungsrecht (oder Wohnungsgebrauchsrecht) ist in Österreich eine sogenannte persönliche Dienstbarkeit. Das bedeutet:
Höchstpersönlich: Das Recht ist untrennbar mit der Person des Berechtigten verbunden.
Nicht übertragbar: Sie können dieses Recht weder verkaufen noch verschenken.
Nicht vererblich: Mit dem Tod des Berechtigten erlischt das Wohnrecht automatisch. Es kann nicht an Kinder oder Erben weitergegeben werden.
Eigennutzung: In der Grundform berechtigt es nur zum Bewohnen der Räume; eine Vermietung an Dritte ist (ohne zusätzliche Fruchtgenuss-Vereinbarung) nicht erlaubt.
Das „Dauerwohnrecht“ – Ein Begriff mit Fallstricken
In Österreich gibt es kein gesetzlich definiertes „Dauerwohnrecht“ im Sinne des deutschen Rechts (wo es veräußerlich und vererblich ist). Wenn man in Österreich von einem Dauerwohnrecht spricht, meint man meist eine vertragliche Erweiterung, die über das normale Maß hinausgeht:
Vererbliche Bestandsrechte: Hier wird oft ein Miet- oder Pachtvertrag auf extrem lange Zeit (z. B. 99 Jahre) abgeschlossen und im Grundbuch angemerkt. Dieser Vertrag geht auf die Erben über.
Wohnungsfruchtgenuss: Dies ist die „stärkere“ Form des Wohnrechts. Hier darf der Berechtigte die Wohnung nicht nur selbst bewohnen, sondern auch vermieten und die Erträge daraus behalten. Aber auch der Fruchtgenuss ist in Österreich im Regelfall höchstpersönlich und erlischt mit dem Tod.
Warum die richtige Wahl über den Wert Ihrer Immobilie entscheidet
Ein lebenslanges Wohnrecht mindert den Verkehrswert einer Immobilie erheblich, bietet dem Berechtigten aber maximale soziale Sicherheit. Ein vererbliches Recht hingegen kann die wirtschaftliche Verwertbarkeit für den Eigentümer über Generationen hinweg blockieren.
Ich unterstütze Sie gerne als Immobilientreuhänder bei der Klärung dieser Fragen.
Die Gestaltung solcher Rechte erfordert präzise Verträge und eine vorausschauende Planung. Gemeinsam analysieren wir:
Welches Modell für Ihre Altersvorsorge oder Objektübertragung sinnvoll ist.
Wie sich ein Wohnrecht auf den Verkehrswert Ihrer Immobilie auswirkt.
Wie man rechtssichere Lösungen findet, die über das Standardmaß des ABGB hinausgehen (z. B. durch langfristige Bestandsrechte).
Verlassen Sie sich auf fachkundige Beratung, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und den Wert Ihres Eigentums optimal zu sichern.
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