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Bürgschaft

Die Bürgschaft ist im Immobilienbereich eines der wichtigsten Instrumente zur Besicherung von Forderungen. Ob als zusätzliche Sicherheit für den Vermieter bei jungen Mietern oder als Bankgarantie zur Finanzierung eines Immobilienkaufs – sie schafft Vertrauen, wo Bonität allein nicht ausreicht.

Die Bürgschaft: Sicherheit bei Miete und Kauf

In einem angespannten Immobilienmarkt ist die Bonität des Vertragspartners das A und O. Die Bürgschaft fungiert dabei als Versprechen einer dritten Partei (meist Eltern oder Banken), im Falle eines Zahlungsausfalls einzuspringen. Doch Bürgschaft ist nicht gleich Bürgschaft.

1. Die Mietbürgschaft: Unterstützung für Mieter

Besonders bei Studenten, Auszubildenden oder Zuzüglern verlangen Vermieter oft mehr als nur die klassische Kaution. Eine Mietbürgschaft sichert alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis ab:

  • Laufende Mietzahlungen

  • Betriebskostennachzahlungen

  • Schadenersatz bei Beschädigungen am Objekt


Wichtig im MRG:
In Österreich ist die Kaution üblicherweise mit 3 bis 6 Bruttomonatsmieten begrenzt. Als Immobilientreuhänder berate ich Sie hier zur rechtssicheren Gestaltung.

2. Die Bürgschaft beim Immobilienkauf

Beim Kauf geht es meist um weitaus höhere Summen. Hier tritt oft die Bankbürgschaft (Bankgarantie) auf den Plan:

  • Zahlungssicherung: Die Bank des Käufers garantiert dem Verkäufer, dass der Kaufpreis bei Vorliegen aller Voraussetzungen (z. B. Lastenfreiheit) ausgezahlt wird.

  • Besicherung des Kredits: Manchmal bürgen nahe Angehörige mit ihrem Vermögen oder einer anderen Immobilie, um die Finanzierung des Käufers überhaupt erst zu ermöglichen.

Die Formen der Bürgschaft (ABGB)

In Österreich unterscheidet man im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch vor allem zwei Arten:

  • Gewöhnliche Bürgschaft: Der Bürge kann erst belangt werden, wenn der Hauptschuldner erfolglos gemahnt wurde.

  • Solidarische Bürgschaft („Bürge und Zahler“): Dies ist der Standard im Immobilienwesen. Der Gläubiger kann sich direkt an den Bürgen wenden, ohne vorher den Mieter oder Käufer klagen zu müssen.

Rechtssicherheit durch fachliche Begleitung

Eine Bürgschaftserklärung muss schriftlich erfolgen, um gültig zu sein. Zudem lauern im Kleingedruckten oft Risiken, wie etwa die unbefristete Haftung oder die Ausweitung auf „alle künftigen Forderungen“.

Mein Service als Immobilientreuhänder: Ich unterstütze Sie bei der Einholung valider Sicherheiten und helfe Käufern, die passende Besicherung für ihren Immobilientraum zu finden.

Haben Sie Fragen zur Haftung oder benötigen Sie eine rechtssichere Vorlage für eine Bürgschaftserklärung?

Ihre Bürgschaft ist bei mir Chefsache

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