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Betriebskosten
In Österreich sind die Betriebskosten ein Dauerthema – egal ob für Vermieter, die eine korrekte Abrechnung erstellen müssen, oder für Mieter, die ihre monatlichen Ausgaben verstehen wollen. Die rechtliche Basis dafür ist oft komplex, da sie stark davon abhängt, ob das Mietrechtsgesetz (MRG) voll, teilweise oder gar nicht zur Anwendung kommt.
Betriebskosten in Österreich: Was darf verrechnet werden?
Die Betriebskosten decken jene Ausgaben ab, die dem Eigentümer durch den laufenden Betrieb und die Erhaltung des Gebäudes entstehen. Doch nicht alles, was Kosten verursacht, darf auch auf die Mieter umgelegt werden.
Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes gibt es einen strengen Katalog (§§ 21 bis 24 MRG), der genau festlegt, welche Positionen verrechenbar sind. Dazu gehören unter anderem:
Wasser und Abwasser: Grundgebühren und Verbrauch.
Müllabfuhr: Entsorgungskosten der Gemeinde.
Schädlingsbekämpfung: Präventive Maßnahmen oder akuter Befall.
Beleuchtung: Strom für Stiegenhaus und Außenanlagen.
Versicherungen: Feuer, Haftpflicht und Leitungswasserschäden.
Hausreinigung: Kosten für die Reinigungskräfte oder Firmen.
Verwaltungshonorar: Ein gesetzlich gedeckelter Betrag pro Quadratmeter.
Was sind keine Betriebskosten?
Häufige Streitpunkte entstehen bei Kosten, die der Eigentümer selbst tragen muss. Dazu zählen insbesondere:
Reparaturkosten am Gebäude (diese werden über die Rücklage oder den Erhaltungsbeitrag gedeckt).
Bankspesen oder Finanzierungskosten des Eigentümers.
Vermieter müssen die Betriebskostenabrechnung für das vergangene Kalenderjahr bis spätestens 30. Juni des Folgejahres im Haus anschlagen oder den Mietern zukommen lassen. Ein Guthaben oder eine Nachforderung muss meist beim übernächsten Miettermin ausgeglichen werden.
Als Immobilientreuhänder weiß ich: Eine fehlerhafte Betriebskostenabrechnung ist nicht nur ärgerlich, sondern kann teure rechtliche Konsequenzen haben. Besonders die Unterscheidung zwischen Voll-, Teil- und Nichtanwendungsbereich des MRG erfordert tiefgehendes Fachwissen.
Ich unterstütze Vermieter bei der rechtssicheren Erstellung von Abrechnungen und berate Mieter bei der Überprüfung ihrer Vorschreibungen.
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