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Baubewilligung / Baugenehmigung
Wer in Wien ein Bauprojekt plant – egal ob es sich um ein gemütliches Gartenhaus, einen Dachbodenausbau oder ein komplettes Wohnhaus handelt – kommt an der Wiener Bauordnung (BO für Wien) nicht vorbei. Sie ist das rechtliche Fundament für alles, was in der Stadt steht, wächst oder umgebaut wird.
Die drei Wege zum Bauvorhaben
Nicht jedes Projekt erfordert den vollen bürokratischen Durchlauf. Die Wiener Bauordnung unterscheidet grundsätzlich drei Kategorien:
Bewilligungsfreie Bauvorhaben: Kleine Änderungen, die das Stadtbild oder die Statik nicht beeinflussen (z. B. einfache Instandsetzungsarbeiten oder kleine Zäune). Hier ist oft gar keine Meldung nötig.
Anzeigepflichtige Vorhaben: Kleinere Bauten wie Loggienverglasungen oder der Austausch von Fenstern. Hier reicht eine schriftliche Anzeige an die Behörde (Baupolizei – MA 37).
Bewilligungspflichtige Bauvorhaben: Das "große Besteck". Hierfür ist ein offizielles Ansuchen und ein Bescheid notwendig. Das betrifft Neubauten, Zubauten und größere Umbauten.
Das vereinfachte vs. das ordentliche Verfahren
Wien hat das Verfahren in den letzten Jahren modernisiert, um Prozesse zu beschleunigen:
Das vereinfachte Verfahren (§ 70a)
Dies ist heute der Standard für viele Wohnbauprojekte. Der Clou: Ein staatlich befugter Prüfingenieur bestätigt vorab, dass die Pläne der Bauordnung entsprechen.
Vorteil: Man kann nach der Einreichung (unter Einhaltung bestimmter Fristen) oft schneller mit dem Bau beginnen.
Risiko: Die Behörde prüft erst im Nachhinein detailliert. Fehler können teuer werden.
Das ordentliche Verfahren (§70)
Wird angewendet, wenn das Projekt komplexer ist oder von den Standardregeln abweicht. Hier prüft die Behörde erst alles auf Herz und Nieren, bevor der Baubescheid ausgestellt wird.
Die Rolle der Nachbarn
In Wien haben Nachbarn eine starke Position, aber ihr Mitspracherecht ist auf subjektiv-öffentliche Rechte beschränkt. Das bedeutet, sie können nicht gegen alles Einspruch erheben, sondern primär gegen Dinge, die sie direkt betreffen:
Einhaltung der Bebauungshöhe.
Einhaltung der Abstände (Lichteinfall).
Standsicherheit der eigenen Gebäude.
Wichtig: Ein Nachbar kann ein Projekt nicht verhindern, nur weil es ihm "nicht gefällt". Es muss ein Verstoß gegen die Bauordnung vorliegen.
Ein Bauvorhaben in Wien ist nicht nur eine technische, sondern vor allem eine rechtliche und wirtschaftliche Herausforderung. Als Immobilientreuhänder stehe ich Ihnen bei diesem Prozess als kompetenter Partner zur Seite.
Die Wiener Bauordnung ist detailliert und verzeiht wenig Fehler. Ich unterstütze Sie dabei, die Weichen von Anfang an richtig zu stellen:
Schnittstellenmanagement: Ich koordiniere die Kommunikation zwischen Architekten, Fachplanern und der Baupolizei (MA 37).
Behördenwege: Von der Einreichung bis zur Fertigstellungsmeldung sorge ich dafür, dass alle Fristen gewahrt und die Unterlagen vollständig sind.
Wirtschaftliche Sicherheit: Ich prüfe die Machbarkeit Ihres Projekts im Rahmen der Widmungs- und Bebauungsbestimmungen, um unliebsame Überraschungen und Verzögerungen zu vermeiden.
Nachbarschaftsmanagement: Ein guter Dialog mit den Anrainern im Vorfeld kann langwierige Einspruchsverfahren verhindern – hier agiere ich für Sie als erfahrener Vermittler.
Mit fundiertem Fachwissen und Marktkenntnis sorge ich dafür, dass Ihre Vision im Einklang mit der Wiener Bauordnung Realität wird.
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