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Aufteilung von Liegenschaften

Die Aufteilung von Liegenschaften ist ein komplexer, aber äußerst lukrativer Prozess in der Immobilienentwicklung, insbesondere im urbanen Raum wie Wien und Umgebung. Dabei wird eine Gesamtliegenschaft rechtlich in kleinere Einheiten unterteilt – sei es durch die Parzellierung von Grundstücken oder die Begründung von Wohnungseigentum

Wege der Liegenschaftsaufteilung

Je nach Art der Immobilie kommen unterschiedliche Verfahren zur Anwendung:

  • Grundstücksteilung (Parzellierung): Ein großes Grundstück wird in mehrere kleinere Bauplätze unterteilt. Dies ist besonders im Wiener Speckgürtel gefragt, um Einfamilienhäuser oder Doppelhaushälften effizient zu verwerten.

  • Wohnungseigentumsbegründung (Parifizierung): Ein Gebäude wird rechtlich so aufgeteilt, dass Alleineigentum an einzelnen Wohnungen oder Geschäftsräumen entsteht. Basis hierfür ist das Nutzwertgutachten, das das Verhältnis der Einheiten zueinander festlegt.

  • Realteilung: Hierbei wird eine Liegenschaft physisch und rechtlich in komplett eigenständige Grundstücke zerlegt, die unabhängig voneinander im Grundbuch stehen.

Die Vorteile der Aufteilung

Eine professionell durchgeführte Aufteilung steigert den Marktwert einer Immobilie erheblich:

  1. Höhere Liquidität: Kleinere Einheiten lassen sich oft schneller und zu einem höheren Quadratmeterpreis verkaufen als eine große Gesamtanlage.

  2. Zielgruppen-Fokus: Durch die Aufteilung können unterschiedliche Käuferschichten (Anleger, Eigennutzer) gleichzeitig angesprochen werden.

  3. Flexibilität: Eigentümer können Teile der Liegenschaft behalten und andere veräußern, um Kapital für Sanierungen oder neue Projekte freizusetzen.

Rechtliche und technische Hürden

Die Aufteilung ist kein rein administrativer Akt. In Wien müssen strikte Vorgaben beachtet werden:

  • Wiener Bauordnung: Entsprechen die neuen Einheiten den Mindestgrößen und baurechtlichen Anforderungen?

  • Grundbuchsrecht: Die Einverleibung der neuen Eigentumsverhältnisse erfordert präzise Verträge und beglaubigte Dokumente.

  • Vermessung: Bei Grundstücken ist ein behördlich genehmigter Teilungsplan eines Ziviltechnikers zwingend erforderlich.

Als Immobilientreuhänder begleite ich Sie durch den gesamten Prozess der Aufteilung. Von der ersten Potenzialanalyse über die Koordination mit Vermessern und Gutachtern bis hin zur finalen Vermarktung der Einheiten. Ich sorge dafür, dass Ihre Liegenschaft rechtssicher und wertoptimiert strukturiert wird.

Ihre Aufteilung einer Liegenschaft ist bei mir Chefsache

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