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Aufschrift

Die Aufschrift (auch „Kopf“ genannt) ist der erste Teil eines Grundbuchsauszugs und liefert die grundlegenden Identifikationsmerkmale einer Liegenschaft. Sie bildet die Basis für jede immobilienrechtliche Prüfung.

Was steht in der Aufschrift?

Die Aufschrift dient der eindeutigen Zuordnung des Grundbuchskörpers. Sie enthält im Wesentlichen:

  • Bezirksgericht: Angabe des zuständigen Grundbuchgerichts.

  • Katastralgemeinde (KG): Der Name und die 5-stellige Nummer der Gemeinde, in der das Grundstück liegt.

  • Einlagezahl (EZ): Die spezifische Nummer der Grundbuchseinlage. Ein Grundbuchskörper (der aus einem oder mehreren Grundstücken bestehen kann) wird immer unter einer EZ geführt.

  • Letzte Tagebuchzahl (TZ): Ein Verweis auf die aktuellste Erledigung beim Grundbuchgericht, die den Stand des Grundbuchs verändert hat.

  • Plomben: Ein besonders wichtiger Hinweis auf noch nicht erledigte Anträge (laufende Verfahren), die den aktuellen Stand noch verändern könnten.

Die Bedeutung in der Praxis

Für Sie sind vor allem zwei Punkte wichtig:

  1. Die Plombe: Erscheint in der Aufschrift das Wort „Plombe“, ist Vorsicht geboten. Es bedeutet, dass ein Antrag beim Grundbuchamt eingegangen, aber noch nicht final im Grundbuch vollzogen ist.

  2. Gutsbestand: Die Aufschrift verweist direkt auf das nachfolgende A-Blatt (Gutsbestandsblatt), welches die genauen Flächen und Widmungen (z. B. Baufläche, Garten) auflistet.

Ihr Experte für das Wiener Grundbuch

Ein Grundbuchsauszug liest sich oft wie eine Fremdsprache. Als Immobilientreuhänder in Wien und Umgebung unterstütze ich Sie dabei, diese Informationen richtig zu interpretieren. Ich prüfe für Sie, ob die Aufschrift aktuell ist, ob gefährliche Plomben bestehen und stelle sicher, dass die Identität der Liegenschaft zweifelsfrei geklärt ist, bevor Verträge unterschrieben werden.

Ihre Aufschrift ist bei mir Chefsache

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