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Aufsandungserklärung

Die Aufsandungserklärung ist eines der wichtigsten Dokumente im österreichischen Immobilienrecht. Ohne sie bleibt ein Kaufvertrag im Grunde ein bloßes Versprechen – erst durch sie wird der Eigentumsübergang im Grundbuch erst möglich.

Was ist eine Aufsandungserklärung?

Vereinfacht ausgedrückt ist die Aufsandungserklärung die ausdrückliche Einwilligung des bisherigen Eigentümers (Verkäufers), dass das Eigentumsrecht an einer Immobilie auf den neuen Erwerber übertragen werden darf. Sie ist eine formelle Voraussetzung für die sogenannte Einverleibung im Grundbuch.

Gemäß § 32 Grundbuchsgesetz (GBG) muss diese Erklärung folgende Kriterien erfüllen:

  • Unbedingtheit: Die Zustimmung darf an keine Bedingungen geknüpft sein.

  • Bestimmtheit: Das betroffene Grundstück (EZ, GST-Nr.) und das Recht, das übertragen wird (z. B. Eigentum, Pfandrecht), müssen exakt benannt sein.

  • Beglaubigung: Die Unterschrift des Verkäufers muss gerichtlich oder notariell beglaubigt sein.

Warum ist sie in der Praxis so wichtig?

In Österreich gilt das Eintragungsprinzip (Modus). Das bedeutet: Man wird nicht schon durch die Unterschrift unter den Kaufvertrag oder die Schlüsselübergabe Eigentümer, sondern erst durch den Eintrag im Grundbuch. Die Aufsandungserklärung ist der „Schlüssel“, den das Grundbuchgericht verlangt, um diesen Eintrag vorzunehmen.

Praxistipp: Sicherung durch Treuhand

Da die Aufsandungserklärung eine unwiderrufliche Zustimmung zur Eigentumsübertragung darstellt, wird sie in der Praxis fast immer im Rahmen einer treuhändigen Abwicklung hinterlegt. Der Verkäufer unterschreibt die Erklärung, der Treuhänder (Rechtsanwalt oder Notar) händigt sie jedoch erst dann an das Grundbuchamt aus, wenn der Kaufpreis sichergestellt oder bereits ausgezahlt wurde. Dies schützt beide Parteien gleichermaßen.

Als Immobilientreuhänder sorge ich dafür, dass bei Ihren Transaktionen in Wien und Umgebung alle formalen Schritte – von der Kaufvertragsvorbereitung bis zur korrekten Aufsandung – reibungslos ineinandergreifen. Ich unterstütze Sie dabei, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und eine sichere Abwicklung Ihrer Immobiliengeschäfte zu gewährleisten.

Ihre Aufsandungserklärung ist bei mir Chefsache

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