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Anliegerleistungen

Anliegerleistungen sind Beiträge der Grundstückseigentümer zur öffentlichen Infrastruktur wie Straßen, Kanalisation und Stellplätze bei Bauvorhaben in Wien.

Regelung in der Wiener Bauordnung (BO)

Die BO (§§ 50 ff.) verpflichtet Anlieger zur Errichtung und Erhaltung von Verkehrsflächen sowie Zahlung von Anliegerbeiträgen und Kanaleinmündungsgebühren. Bei Baugenehmigungen muss eine nachvollziehbare Berechnung der Leistungen sowie Nachweis der Stellplatzverpflichtung vorgelegt werden (§ 63 BO).

Relevanz für Immobilienprojekte

Eigentümer erhalten im Gegenzug „Frontrechte“. Bei Abteilungen von Grundstücken entsteht oft die Pflicht zur unentgeltlichen Abtretung von Flächen an die Stadt. Kosten können hoch ausfallen – prüfen Sie vor Bauvorhaben die genauen Sätze (Einheitssatz § 51 BO).

Praktische Tipps für Eigentümer:innen

Führen Sie früh eine Abfrage bei MA 37 durch und kalkulieren Sie Leistungen in Baukosten ein. Als Immobilientreuhänder in Wien berate ich bei Planungen, Anliegerabwicklungen und Verhandlungen mit der Stadt.

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