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Altbau

Altbauwohnungen faszinieren durch ihren Charme und die zentrale Lage – in Österreich gelten Gebäude mit Baubewilligung vor dem 30. Juni 1953 als Altbauten im Sinne des Mietrechtsgesetzes (MRG).

Definition und Merkmale

Typische Altbauten weisen hohe Decken (über 3 m), Stuckelemente, Parkettböden, Flügeltüren und Kastenfenster auf. Gründerzeitbauten vor 1918 sind besonders begehrt, da sie massive Ziegelwände und Steildächer haben. Im Gegensatz zu Neubauten fehlt oft moderne Dämmung, was Sanierungsbedarf schafft.

Mietrecht (MRG) und Mieterrechte

Altbauten fallen oft unter die Vollanwendung des MRG: Mietobergrenzen (Richtwerte), Kündigungsschutz und Modernisierungsregelungen gelten strikt.

Praktische Tipps für Vermieter:innen

Prüfen Sie vor Kauf das Baujahr im Grundbuch und kalkulieren Sie Sanierungsbedarf. Als Immobilientreuhänder in Wien berate ich zu Altbau-Finanzierung, MRG-Anpassungen und Wertsteigerung durch Modernisierung.

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