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Allgemeinflächen
Allgemeinflächen sind gemeinschaftlich nutzbare Bereiche in Mehrfamilienhäusern wie Treppenhäuser, Keller, Waschküchen oder Grünflächen, die nicht spezifisch einer Wohnung zugeordnet sind.
Regelung im Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Nach WEG dienen Allgemeinflächen der gemeinsamen Benutzung (§ 3 WEG); ihre Nutzung wird durch einstimmige Beschlüsse oder gerichtliche Regelungen bestimmt. Bei Streitigkeiten kann ein Miteigentümer vorläufige Benutzungsordnungen durchsetzen, z. B. für Fahrradständer oder Abstellräume.
Mietrecht (MRG) und Mieterrechte
Im MRG-Bereich haben Mieter:innen gemäß § 5 MRG Anspruch auf Mitnutzung der Allgemeinflächen in brauchbarem Zustand; Vermieter müssen Wartung sicherstellen. Eigenmächtige Aneignung (z. B. Sperrung eines Kellers) ist unzulässig und kann gerichtlich untersagt werden.
Praktische Tipps für Eigentümer:innen
Legen Sie klare Hausordnungen fest und protokollieren Sie Versammlungsbeschlüsse. Bei Konflikten holen Sie gerichtliche Klärung ein. Als Immobilientreuhänder in Wien unterstütze ich bei WEG-Versammlungen, Nutzungsregelungen und Streitbeilegung.
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