Persönlich

Unkonventionell

Wertig

Allgemeinflächen

Allgemeinflächen sind gemeinschaftlich nutzbare Bereiche in Mehrfamilienhäusern wie Treppenhäuser, Keller, Waschküchen oder Grünflächen, die nicht spezifisch einer Wohnung zugeordnet sind.

Regelung im Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Nach WEG dienen Allgemeinflächen der gemeinsamen Benutzung (§ 3 WEG); ihre Nutzung wird durch einstimmige Beschlüsse oder gerichtliche Regelungen bestimmt. Bei Streitigkeiten kann ein Miteigentümer vorläufige Benutzungsordnungen durchsetzen, z. B. für Fahrradständer oder Abstellräume.

Mietrecht (MRG) und Mieterrechte

Im MRG-Bereich haben Mieter:innen gemäß § 5 MRG Anspruch auf Mitnutzung der Allgemeinflächen in brauchbarem Zustand; Vermieter müssen Wartung sicherstellen. Eigenmächtige Aneignung (z. B. Sperrung eines Kellers) ist unzulässig und kann gerichtlich untersagt werden.

Praktische Tipps für Eigentümer:innen

Legen Sie klare Hausordnungen fest und protokollieren Sie Versammlungsbeschlüsse. Bei Konflikten holen Sie gerichtliche Klärung ein. Als Immobilientreuhänder in Wien unterstütze ich bei WEG-Versammlungen, Nutzungsregelungen und Streitbeilegung.

Ihre Allgemeinflächen sind bei
mir Chefsache

Termin vereinbaren

Sie haben Fragen rund um Ihre Immobilie?
Hinterlassen Sie hier Ihre Kontaktdaten und ich melde mich umgehend bei Ihnen, um einen unverbindlichen Beratungstermin zu vereinbaren.