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Wertig
Abstellplätze
Abstellplätze für Fahrzeuge sind bei Neubauten, Zubauten und Raumwidmungsänderungen in Wien verpflichtend – geregelt durch das Wiener Garagengesetz 2008 (WGarG).
Stellplatzverpflichtung nach WGarG
Für jede 100 m² Wohnnutzfläche muss ein Stellplatz geschaffen werden (§ 50 WGarG). Bei Beherbergungsbetrieben gilt 1 Stellplatz pro 5 Zimmer, bei Heimen pro 10 Wohneinheiten. Bei Änderungen der Nutzung (z. B. mehr Wohnungen) wird die neue Fläche mit der alten verglichen – zusätzliche Plätze sind nachzuschaffen.
Praktische Tipps für Eigentümer:innen
Prüfen Sie vor Baubeginn die Verpflichtung bei MA 37 – Nachzahlungen oder Abriss drohen bei Nichteinhaltung. Bei Bestandsimmobilien übernehmen Käufer:innen offene Pflichten. Als Immobilientreuhänder in Wien kläre ich Stellplatzregelungen, unterstütze bei Baugenehmigungsanträgen und sichere Verträge ab.
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