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Abnützung

Die Abnützung von Mietgegenständen ist eines der am häufigsten unterschätzten Themen bei der Beendigung von Mietverhältnissen. Oft stellt sich die Frage: Was gilt als „gewöhnliche Abnutzung“ und ab wann handelt es sich um einen Schaden, für den der Mieter (oder dessen Kaution) aufkommen muss?

Gewöhnliche vs. Übermäßige Abnützung

In Österreich regelt das Mietrechtsgesetz (MRG) sowie das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), dass der Mieter für die gewöhnliche Abnutzung, die durch den sachgemäßen Gebrauch entsteht, nicht haftet. Diese ist bereits durch den Mietzins abgegolten.

  • Gewöhnliche Abnützung: Leichte Spuren an Parkettböden, Schatten an den Wänden von Bildern oder Möbeln, sowie übliche Kalkablagerungen in Bad und Küche.

  • Übermäßige Abnützung (Beschädigung): Tiefe Kratzer oder Brandlöcher im Boden, zerrissene Tapeten, gesprungene Fliesen oder grobe Verschmutzungen, die über das übliche Maß hinausgehen.

Die Bedeutung der Nutzungsdauer

Ein wesentlicher Faktor bei der Bewertung von Schäden ist die wirtschaftliche Lebensdauer eines Gegenstandes. Ist ein Teppichboden bereits 15 Jahre alt, hat er seinen wirtschaftlichen Wert meist verloren. Selbst wenn ein Mieter einen Brandfleck verursacht, kann der Vermieter oft nicht den Neuwert, sondern nur den (geringen) Zeitwert geltend machen.

Vermeidung von Konflikten bei der Rückgabe

Um Unklarheiten bei der Wohnungsübergabe zu vermeiden, sind zwei Instrumente entscheidend:

  1. Detailliertes Übergabeprotokoll: Fotos und eine genaue Beschreibung des Zustands bei Einzug.

  2. Regelungen im Mietvertrag: Klare Vereinbarungen darüber, in welchem Zustand (z. B. frisch ausgemalt oder besenrein) die Wohnung zurückzustellen ist.

Die Abgrenzung zwischen Abnützung und Schaden ist oft eine Gratwanderung. Als Immobilientreuhänder in Wien und Umgebung unterstütze ich Sie gerne dabei, einen rechtssicheren Mietvertrag zu erstellen, der klare Regelungen für die Rückstellung des Mietgegenstandes enthält.

Zudem stehe ich Vermietern bei der professionellen Durchführung von Wohnungsübergaben zur Seite und berate Mieter bei der Prüfung von Kautionsrückforderungen. Ein fundiertes Vertragswerk und eine fachgerechte Dokumentation sorgen für Transparenz und schützen Sie vor unberechtigten Forderungen oder langwierigen Streitigkeiten.

Ihre Wohnungsrückgabe ist bei mir Chefsache

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