Persönlich
Unkonventionell
Wertig
Ablöse
Eine Ablöse ist eine einmalige Zahlung, die bei Übernahme einer Mietwohnung geleistet wird – typisch für Möbel, Einrichtungen oder Investitionen des Vormieters.
Ablöse im MRG-Bereich
Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) sind Ablösen für die bloße Wohnungsüberlassung verboten (§ 27 MRG). Zulässig sind nur Zahlungen mit gleichwertiger Gegenleistung, z. B. Möbel zum Zeitwert oder Investitionsersatz (§ 10 MRG) für Verbesserungen der letzten 20 Jahre wie Heizung oder Bad. Überhöhte Beträge sind nichtig und innerhalb von 10 Jahren rückforderbar.
Zulässige und verbotene Fälle
Möbelablöse: Vormieter darf Zeitwert (Wiederbeschaffungswert minus Abnutzung) verlangen; kein gesetzlicher Anspruch, nur freiwillige Einigung.
Investitionsablöse: Vermieter kann Kostenersatz des Vormieters auf Nachmieter übertragen, Miete bleibt gleich.
Verboten: Ablöse ohne Gegenleistung, für Kündigungsverzicht oder überhöht.
Tipps für Mieter:innen und Eigentümer:innen
Prüfen Sie vor Zahlung den Zeitwert (z. B. mit Gutachten) und vereinbaren Sie diese schriftlich. Bei Streit hilft die Schlichtungsstelle. Als Immobilientreuhänder in Wien unterstütze ich bei MRG-konformen Verträgen, Ablöseprüfungen und Vermietungsübergaben.
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