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ABGB
Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) bildet die Grundlage des Immobilienrechts in Österreich und regelt Eigentum, Miete und Gemeinschaftsverhältnisse.
ABGB und Immobilien: Kernregelungen
Grundstücke und Gebäude gelten als unbewegliche Sachen (§ 293 ABGB), wodurch dingliche Rechte wie Eigentum (§ 354 ABGB), Pfandrecht und Dienstbarkeiten entstehen. Beim Liegenschaftskauf gilt der Eigentumsübergang erst mit Grundbucheintrag.
Mietrecht nach ABGB
Bei Mietverhältnissen außerhalb des MRG (z. B. kleine Objekte mit bis zu 2 Wohneinheiten oder befristete Zweitwohnungen) gilt das ABGB: Vermieter müssen die Wohnung brauchbar übergeben und erhalten (§ 1096 ABGB), Mieter:innen haften für Schäden. Keine Mietobergrenzen, aber Wucher und Sittenwidrigkeit ist unzulässig.
Eigentümergemeinschaften
In Mehrfamilienhäusern regelt § 825 ABGB die Rechtegemeinschaft; Verwaltungsverträge basieren auf §§ 1002 ff. ABGB als Bevollmächtigung. Ergänzt durch das Wohnungseigentumgesetz (WEG) bei Wohnungseigentum.
Praktische Tipps
Prüfen Sie ABGB-konforme Verträge vor Unterzeichnung und klären Sie Eigentumsübergänge im Kaufvertrag. Als Immobilientreuhänder in Wien unterstütze ich bei ABGB-Anwendungen, Mietstreitigkeiten und Grundbuchangelegenheiten.
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