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Abbruch

Abbrüche von Bauwerken unterliegen in Wien strengen Vorschriften der Bauordnung für Wien (BO), um Stadtbildschutz und Sicherheit zu gewährleisten.

Bewilligungspflicht nach Wiener BO

Abbrüche sind in Schutzzonen, Bausperrgebieten sowie für Gebäude vor 1.1.1945 bewilligungspflichtig (§ 60 Abs. 1 lit. d, § 62a Abs. 5a BO). Vor Baubeginn muss die MA 19 (Architektur und Stadtgestaltung) bestätigen, dass kein öffentliches Interesse an der Erhaltung besteht oder Instandsetzung technisch/wirtschaftlich unmöglich ist. Anzeige bei MA 37 (Baupolizei) erfolgt 4 Wochen im Voraus.

Ablauf und erforderliche Unterlagen

  • Bestätigung Magistrat: Grundbuchauszug, Pläne, Objektbeschreibung, historische Fotos/Dokumentation.

  • Baupolizei-Anzeige: Einreichpläne, Zustimmung aller Eigentümer:innen, Abbruchkonzept.

  • Denkmalgeschützte Objekte: Zusätzlich Bundesdenkmalamt einholen.
    Bei Nichteinhaltung drohen Einstellung, Abrissrückbau oder Bußgelder.

Tipps für Bauherren und Eigentümer:innen

Planen Sie Abbrüche frühzeitig (3–6 Monate) und kalkulieren Sie Kosten für Gutachten/Entsorgung. Vor Kauf prüfen, ob Abbruchsgenehmigungen für Sanierungsobjekte vorliegen. Als Immobilientreuhänder in Wien begleite ich Sie durch Baugenehmigungsverfahren und kläre städtebauliche Risiken ab.

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