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Ab- und Anschlussgebühren
Erfahren Sie hier kompakt alle wichtigen Infos zu Ab- und Anschlussgebühren, die für Sie als Eigentümer:in relevant sind.
Ab- und Anschlussgebühren in Österreich
Ab- und Anschlussgebühren sind Nebenkosten bei Immobilienkäufen oder -bauten in Österreich, die die Anbindung an öffentliche Versorgungsnetze wie Strom, Wasser, Kanalisation und Gas betreffen. Sie werden hauptsächlich durch landesrechtliche Vorschriften und Gemeindeverordnungen geregelt, wobei der Grundstückseigentümer in der Regel zahlungspflichtig ist. Die Höhe variiert je nach Bundesland, Gemeinde und Art des Anschlusses.
Ab- oder Abschlussgebühren
Abgabegbühren (auch Aufschließungs- oder Bereitstellungsgebühren) entstehen bei Aufschließung von Bauland durch die Gemeinde, z. B. für Kanal, Wasser oder Verkehrsflächen nach Oö. Raumordnungsgesetz. Sie werden dem Eigentümer zum Zeitpunkt der Vorschreibung auferlegt und können bei Baubewilligungen oder Netztrennungen fällig werden.
Anschlussgebühren
Anschlussgebühren fallen einmalig beim ersten Anschluss eines Grundstücks oder Gebäudes an das öffentliche Netz an, z. B. Kanalanschlussgebühren gemäß Kanalisationsgesetz (KanalG). In Oberösterreich beträgt die Mindestanschlussgebühr ab 2025 € 4.295 (exkl. USt.), abhängig von bebauter Fläche oder Mindestmaß. Bereits gezahlte Gebühren übergehen bei Bestandsimmobilien typischerweise auf den neuen Eigentümer, offene Forderungen müssen im Kaufvertrag geklärt werden.
Praktische Tipps für Käufer und Verkäufer
Vor dem Kauf prüfen Sie bei der Gemeinde offene Abgaben und regeln diese im Kaufvertrag – so vermeiden Sie Überraschungen. Aufschließungsbeiträge werden auf Anschlussgebühren angerechnet. Als Immobilientreuhänder berate ich Sie zu regionalen Regelungen, z. B. in Wien oder Niederösterreich, und unterstütze bei Abstimmungen mit Versorgern.
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