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Bestellerprinzip
Das Bestellerprinzip in Österreich bedeutet, dass die Maklerprovision von der Partei bezahlt wird, die den Makler zuerst beauftragt hat. Seit Juli 2023 zahlt meist der Vermieter die Provision, Mieter nur, wenn sie selbst den Makler beauftragen.
Allgemein
Das Bestellerprinzip regelt seit 1. Juli 2023 in Österreich, wer die Maklerprovision bei der Vermittlung von Mietwohnungen bezahlen muss: Grundsätzlich zahlt jene Partei, die den Makler als Erste beauftragt hat – in der Regel ist dies der Vermieter.
Was bedeutet das Bestellerprinzip?
Das Bestellerprinzip folgt dem einfachen Grundsatz: „Wer bestellt, bezahlt.“ Wer also den Makler mit der Vermittlung einer Mietwohnung oder Einfamilienhaus beauftragt, ist gesetzlich verpflichtet, die gesamte Maklerprovision zu übernehmen. Ein Abwälzen der Provision auf den Mieter ist ausdrücklich verboten, ebenso eine Teilung der Provision oder die Konstruktion sogenannter Doppelmakler, bei denen beide Vertragsparteien Provision zahlen.
Als erfahrener Immobilienmakler stehe ich gerne mit kompetenter Beratung und Unterstützung zu allen Fragen rund um das Bestellerprinzip in Österreich zur Verfügung. Ob für Mieter oder Vermieter – ich begleite Sie professionell und zuverlässig bei der Vermittlung Ihrer Immobilie.
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